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Braunau-Wuppenau: Windturbinen im Fokus

11.04.2024 Cyrill Rüegger

Der geplante Windpark zwischen Wuppenau und Braunau stösst auf Gegenwind. Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen eigentlich auf die Immobilienpreise?

Gegen den geplanten Windpark zwischen Wuppenau und Braunau hat die Gemeinde Wuppenau Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dabei geht es um die Wahrung der Gemeindeautonomie und das Recht der Anwohnerinnen und Anwohner über die Installation von Windparks mitzuentscheiden.

Die Wiler Nachrichten haben in den letzten Wochen ausführlich berichtet: Marco Zimmermann, Präsident des Vereins "Lebensqualität Braunau-Wuppenau" unterstützt die Beschwerde gegen den Windpark. Er sagt: "Windturbinen stellen einen maximalen Eingriff in die Landschaft dar, nicht nur durch ihre Grösse, sondern auch durch die drehenden Rotoren. Sie haben zahlreiche negative Auswirkungen."

Stefan Mischler von "Pro Wind Thurgau" hat hingegen kein Verständnis für die Beschwerde. Er sagt: "Es ist wichtig, dass wir den Winterstromanteil erhöhen. Wir müssen vom Strom-Importland wieder zum Exportland werden. Die im Richtplan aufgeführten Regionen können, im Gegensatz zu den anderen, von dieser Produktion profitieren." (Ganzes Interview lesen)

Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands (HEV) Region Winterthur, hat unabhängig davon untersucht, wie hoch die Wertminderung bei bewohnten Liegenschaften ist, wenn in der Nähe Windturbinen gebaut werden. Dabei wurden als Grundlage die im Kanton Zürich geplanten Windturbinen genommen. Sein Fazit zur Wertminderung bei Immobilien durch Windenergieanlagen lautet:

"Die Wertminderung von Immobilien aufgrund der Immissionen von Windenergieanlagen ist abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 Prozent. Ab einem Abstand von 500 bis 1’000 Metern wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung für Wohnzonen eingehalten und die Wertminderung reduziert sich in 1'000 Metern Entfernung auf durchschnittlich 8 Prozent. Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch 5 Prozent und wird sich weiter reduzieren, solange die Windenergieanlage sichtbar ist. Ab einer Distanz von zehn Kilometern haben Windenergieanlagen keinen Einfluss mehr auf die Immobilienpreise."

Die Details zur Analyse gibt es zum Nachlesen auf der Webseite des HEV Region Winterthur