- Mit der Besteuerung des Eigenmietwertes von selbstgenutzten Liegenschaften ist die Schweiz ein Sonderfall.
- Die Eigenmietwertbesteuerung ist ungerecht, werden damit doch all diejenigen bestraft, welche hart für ihre eigenen vier Wände gearbeitet, gespart und auf anderes, wie zum Beispiel schöne Ferien, ein grosses Auto usw. verzichtet haben.
- Neben den Rentnern trifft die Belastung durch die Eigenmietwert-Steuer vor allem junge Familien besonders stark. Zur Wohneigentumsförderung sieht die Vorlage für Ersterwerber deshalb einen speziellen, begrenzten Schuldzinsabzug vor.
- Mit dem eingesparten Eigenmietwertsteuergeld können die Eigentümer Unterhaltsarbeiten an ihren Liegenschaften vornehmen. Es wird also weiterhin Aufträge für das Gewerbe geben.
- Um den Wegfall der Eigenmietwert-Steuer in den Tourismuskantonen auszugleichen, erhalten die Kantone die Kompetenz zu einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Über diese Kompetenznorm stimmen wir am 28. September 2025 ab. Mit einem JA zu dieser Option für die Kantone ist gleichzeitig automatisch die längst überfällige Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer verbunden.
- Stimmen Sie deshalb am 28. September 2025 JA und überzeugen Sie weitere fünf Personen in Ihrer Familie und Ihrem Bekanntenkreis, damit diese ebenfalls abstimmen gehen und ein JA zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» einlegen und damit die Eigenmietwertsteuer abschaffen.
- Weiteres zur Vorlage finden Sie unter faire-steuern.ch.