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Eine mündliche Auskunft bis 15 Minuten pro Jahr (im Sinne einer Erstbeurteilung) ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Länger dauernde Beratungen und schriftliche Auskünfte werden in Rechnung gestellt.

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Bild Simon Ulrich

Dr. iur. HSG Simon Ulrich

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Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Partner
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